Das Friedensrichteramt
Zivilprozesse, d.h. Klagen auf Forderungen, Schadenersatz, Nachbarrecht, etc. (und auch Ehrverletzungsprozesse) nehmen ihren Anfang in der Regel beim Friedensrichteramt am Wohnsitz der beklagten Partei, worauf die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter die Parteien zu einem Schlichtungsversuch vorlädt und den Streit – soweit es nicht um mehr als CHF 2’000.- geht – auch entscheiden kann.
Friedensrichterinnen und -richter der SP
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