Die erste Lesung des neuen Polizeireglement hat noch zu keiner Konklusion geführt. Eigentlich ist die Vorlage unumstritten, jedoch sind wir im Rat unschlüssig ob wir anstössiges Verhalten bestrafen wollen. So möchte unsere Fraktion nicht, dass eine solche schwammige Generalklausel in unserem neuen Polizeireglement zustande kommt. Was ist anstössiges Verhalten? Da würden wohl alle Einwohnerrinnen und Einwohner eine andere Antwort geben, weil die Wahrnehmung höchst subjektiv ist. Letztlich ist es doch viel einfacher und sauberer, konkretes Verhalten zu definieren, welches bestraft werden soll. Diese Formulierung führt nur zu Interpretationsschwierigkeiten und ermöglicht Missbrauch. Machen wir uns das Leben nicht schwer und streichen solche ungenauen Paragrafen.
Loris Jeitziner, SP-Fraktion