Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Liestal ist eine öffentlich-rechtliche Institution. Mitglieder der Bürgergemeinde sind alle Personen mit Liestaler Bürgerrecht. Das oberste Organ ist die Bürgergemeindeversammlung. Für die Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse und die Festlegung der strategischen Ausrichtung ist ein 5-köpfiger Bürgerrat verantwortlich.
Bürgerrat
Der 5-köpfige Bürgerrat ist die Regierung der Bürgergemeinde.
Franz Kaufmann
Bürgerrat
Hanspeter Stoll
Bürgerrat
Bürgerkommisison
Die 7 Mitglieder der Bürgerkomissione bereiten die Geschäfte für die Bürgergemeindeversammlung vor und geben dazu Empfehlungen ab.